2020-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Durch eine Verlegung des Gieselbachs zu DDR Zeiten wollte man zusätzliche landwirtschaftliche Fläche gewinnen. Daher wurde der natürliche Bachlauf in den weiter unten liegenden Steimelsgraben verlegt. Da sich dieser Höhenmäßig ca. 2,5 Meter tiefer befindet wurde durch die LPG ein Absturz (künstlicher Wasserfall) angelegt. Dieser ist im Laufe der Jahre eingestürzt, wodurch der Bachlauf in seiner Fließgeschwindigkeit deutlich zunahm. Als Folge grub sich der Bach zunehmend tiefer in das Erdreich und durch die hohe Fließgeschwindigkeit konnten sich keinerlei natürliche Ablagerungen und Organismen ansammeln. Zudem fehlte dem Bach jegliche Eigendynamik und er gefährdete an zahlreichen Stellen den Schmutzwassersammler und bedrohte somit die Trinkwasserversorgung der Region.

Der Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit und Eigendynamik des Gieselbachs kommt eine herausragende Bedeutung zur Erhaltung und Wiederentwicklung von artenreichen und gewässertypischen Lebensgemeinschaften zu. Das ungehinderte Wandern bachauf- und bachabwärts ist für viele Gewässerorganismen Teil ihres Lebenszyklus.

Es sind im Rahmen der Umsetzung der WRRL verschiedene Maßnahmen umgesetzt wurden. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung einer Eigendynamik. Auch wurde ein ehemaliger Absturz beseitigt werden und Gewässertreppen eingebaut.
Die anzustrebenden eigendynamischen Prozesse werden durch die erhebliche Eintiefung des Gewässers behindert. Um die Eigendynamik zu aktivieren, wird vorrangig eine Sohlanhebung im nahezu gesamten betrachteten Gewässerabschnitt vorgenommen.

Im Gewässerquerschnitt wurden zusätzlich noch Gehölze mit Wurzelstock punktuell
entnommen, um die eigendynamischen Prozesse nicht zu unterbinden. Diese wurden an anderen Stellen dann erneut eingesetzt.
Der Gewässerrandstreifen soll auf dem gesamten Gewässerabschnitt genutzt
werden, um zwischen dem geplanten Radweg und dem Gieselbach auch eine Pufferfläche zu den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zu schaffen.

Die Maßnahme wurde durch die Thüringer Aufbaubank, mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, aus dem Förderprogramm GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) im Rahmen der Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der „Aktion Fluss-Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ mit ca. 121.000,00 € gefördert und fachlich unterstützt.